Künstliche Intelligenz: EU-Parlament einigt sich in neuem Gesetz auf Verbot von Hochrisiko-KI

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Angesichts der wachsenden Verunsicherung in Bezug auf Künstliche Intelligenz (KI) und welche potenziellen Gefahren sie in der Zukunft birgt, hat das Europäische Parlament nun einen ersten bedeutsamen Schritt unternommen, um die Sicherheit und die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Das EU-Parlament beschloss einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, den sogenannten ,,AI Act”. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass es klare Verbote für Hochrisiko-KI geben muss. Dazu zählt unter anderem die biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum, wie man sie bereits aus China kennt. Einige Experten begrüßen diese Entscheidung als Schutzmaßnahme zur Wahrung von Sicherheit und Privatsphäre der Bevölkerung. 

KI-Verordnung "AI Act"

Die deutsche EU-Abgeordnete Svenja Hahn (FDP) betonte, dass ,,Gesichtserkennung zur Überwachung in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen habe.” Die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) sieht die Zuweisung von KI-Anwendungen in verschiedene Kategorien vor. Diese Kategorien ordnen den Anwendungen einen bestimmten Risikograd zu, von risikoarm (z.B. KI-Chatbots, KI-fähige Video- und Computerspiele und Spamfilter) bis verboten (z.B. die biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum oder die Erstellung von sozialen Bewertungssystemen durch KI). Die Strenge der Regulierung richtet sich nach den besagten Kategorien. Weiterhin sollen Anwendungen verboten werden, die Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens oder ethnischer Merkmale klassifizieren.

Experte von Bitkom warnt vor Überregulierung durch die KI-Verordnung der EU

KI-Verordnung reguliert Risiken

Grundsätzlich begrüße man bei Bitkom die neue Verordnung, so Verbandschef Achim Berg. Jedoch warnt man vor einer Überregulierung der Künstlichen Intelligenz. Es ist unabdingbar, die Definition von Hochrisiko-Anwendungen präzise zu definieren, um Innovationen nicht im Keim zu ersticken. Der Fokus sollte auf solche Anwendungen gelegt werden, von welchen in der Anwendungspraxis tatsächlich eine massive Gefahr ausgeht. Berg fordert auch eine klare Definition von KI: ,,Es darf kein ,,Software Act” aus dem geplanten ,,AI Act” werden.”

Auch der CEO des Unternehmens OpenAI, welches die wohl bekannteste KI-Anwendung ChatGPT entwickelt hat, warnte bereits früh vor existenziellen Gefahren durch unregulierte KI. Viele kleinere Entwickler hingegen fürchten um ihre Existenz durch die neue KI-Verordnung. Sie befürchten, dass sie die vielen Dokumentationsvorgaben nicht umsetzen können. Weitere Informationen über ChatGPT und welche Chancen und Risiken damit einhergehen, können Sie hier lesen.

Die KI-Verordnung der EU soll ab 2026 anwendbar sein

Bereits 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI vor. Nach einer erfolgten Einigung im EU-Parlament beginnen jetzt die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der Kommission über den endgültigen Gesetzestext. Wird vor der Europawahl im kommenden Jahr eine Einigung erzielt, kann die KI-Verordnung ab dem Jahr 2026 in Kraft treten. Es sind Übergangsfristen von 2 Jahren vorgesehen, das lässt darauf schließen, dass in naher Zukunft weitere KI-Regulierungen zu erwarten sind, um mit der ständigen Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz Schritt halten zu können.

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Quellen & Verweise