New Deal for Consumers – Was ändert er für den eCommerce?

Von 15. Januar 2020 Allgemein, News Kein Kommentar
New Deal for Consumers

Der ursprüngliche New Deal, auf den sich die Namensgebung der neuen EU-Reform bezieht, war eine große Nummer für die USA der dreißiger Jahre. Roosevelts Regierung entwickelte den Sanierungsplan um die vereinigten Staaten aus der Wirtschaftskrise zu führen. Auch heute genießt der New Deal noch den ausgezeichneten Ruf, die Grundlage für den Wohlstand der USA gebildet zu haben. Es ist also ein großes Vorbild, das sich die EU-Kommission da ausgesucht hat, vor allem was die Tragweite angeht. Tatsächlich sieht der „New Deal for Consumers“ eine ganze Reihe von neuen Vorschriften und Änderungen vor, die den europäischen Verbraucher in Zukunft besser vor unlauteren Geschäftsmethoden schützen soll.

Ziel ist es die Transparenz bei Einkauf im Internet zu erhöhen. Kunden müssen in Zukunft auf Marktplätzen darüber informiert werden ob der Verkäufer eine Firma oder eine Privatperson ist. Wenn Warenrabatte ausgewiesen werden, muss nun ebenfalls der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werden. So sollen Fakerabatte unterbunden werden. Platzierte Produktwerbung in der Onlinesuche muss zudem zukünftig nicht nur gekennzeichnet werden, sondern es müssen auch die Kriterien für die Platzierung offengelegt werden.

Auch zum Thema Onlinebewertungen sollen einige Änderungen vorgenommen werden. Vergleichsportale müssen bald darüber informieren, wenn Kandidaten gegen Bezahlung gelistet werden. Auch Fakebewertungen sollen in Zukunft härter angegangen werden. Zwar gehen viele Plattformen bereits aktiv gegen Fakes vor, das hilft bis jetzt jedoch nur bedingt. Der Kauf von Fakebewertungen soll von nun an unter Strafe gestellt werden. In Zukunft sollen außerdem Plattformen, die Kundenbewertungen veröffentlichen, auch darüber informieren, ob und wie deren Echtheit überprüft wurde. Nur wenn Bewertungen eingehend geprüft wurden, darf ihre Echtheit behauptet werden.

In Kraft treten werden die Regelungen frühestens im Herbst 2021. Bis dahin müssen sich Verbraucher leider noch gedulden. Das Maßnahmenpaket ist trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung, um Onlinebewertungen wieder zu einem besseren Ruf zu verhelfen. Sie bleiben weiterhin eines der wichtigsten Instrumente um Vertrauen im Internet aufzubauen und Kunden die Möglichkeit zu geben, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.