EuGH: Vertrieb über Marktplätze und Plattformen ist erlaubt

Von 12. Dezember 2017 News Kein Kommentar
EUGH Urteil zu Marktplätzen

EuGH schafft Rechtssicherheit mit Augenmaß – Marktplatz- und Plattformverbote nur in engen Grenzen zulässig

 

Pauschale Plattformverbote sind unzulässig. In einem Urteil Anfang Dezember 2017 macht der Europäische Gerichtshof in erfreulicher Deutlichkeit Schluss mit ungerechtfertigten Verboten, Waren auch auf Marktplätzen und Plattformen vertreiben zu können. Der EuGH räumt ein für alle Mal auf mit dem Generalverdacht, Marktplätze und Plattformen seien Vertriebswege zweiter Klasse, so der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland E.V. (BEVH).

Marktplätze und Plattformen gehören heute, sowohl im Onlinehandel zwischen Händlern und Verbrauchern, als auch zwischen Händlern und Firmenkunden, zum Alltag. So werden mittlwereile auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Hood.de große Mengen von Produkten verkauft. Laut Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh werden gerade dem kleinen und mittelständischen Handel so der schnelle Einstieg, hohe Skalierungseffekte und der Zugang zu etablierten Vertriebswegen ermöglicht.

PDF (in deutsch): Urteil EuGH – Plattformvertrieb 6.12.2107

 


Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), https://www.presseportal.de/pm/52922/3807745, 6.12.2017